Split Payment – Erweiterung ab 1. Juli 2017 auf alle öffentlichen Körperschaften und von diesen beherrschte Gesellschaften – Verzeichnis der betroffenen Gesellschaften und Kör-perschaften
Mit unserem Rundschreiben Nr. 29 von letzter Woche haben wir Sie über die ab 1. Juli 2017 rechtswirksame Ausdehnung des Split-Payment-Verfahrens informiert. Es führt nicht nur zu großen Verwaltungsaufwendungen bei den betroffenen Körperschaften und Gesellschaften, sondern auch zu erheblichen Liquiditätseinbußen bei den betroffenen Unternehmen und (neu!) Freiberuflern, welche die ab genanntem Datum in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer nicht mehr kassieren können. Das Finanzministerium hat mit einer Verordnung von gestern, 27. Juni 2017, die Neuerungen kommentiert; diese sollte in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, enthält nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs aber kaum neue Erkenntnisse.
Gleichzeitig wurden heute, also drei (!) Tage vor Inkrafttreten der Neuerungen, auf der Homepage des Ministeriums (www.finanze.it) 5 Listen mit insgesamt rund 29.000 Körperschaften und Gesellschaften veröffentlicht, an welche ab 1. Juli 2017 nur noch Rechnungen in Anwendung des Split-Payment-Verfahrens ausgestellt werden dürfen. Das Finanzministerium räumt in einer Pressemitteilung ausdrücklich ein, dass in den Listen Fehler enthalten sein könnten und lädt die Betroffenen ein, innerhalb 6. Juli 2017 etwaige Einwendungen einzubringen. Bleibt nur zu hoffen, dass man bei etwaigen Fehlern auch gegenüber den betroffenen Unternehmen Nachsicht walten lassen wird!
Wir legen diesem Rundschreiben die fünf Listen bei. Vielleicht ist es Ihnen ja möglich, etwaige fällige Zahlungen noch innerhalb 30. Juni 2017 in Rechnung zu stellen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-29-B-28.06.2017 Split Payment