Steuerbegünstigungen für Sanierungen von Wohnungen (50% bzw. 36%) sowie für energetische Sanierungen (55%)

Steuerbegünstigungen für Sanierungen von Wohnungen (50% bzw. 36%) sowie für energetische Sanierungen (55%)

Wie bereits mitgeteilt, wurden die Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit den energetischen Sanierungen auf bestehenden Gebäuden (55%) bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Ebenso werden bis zu diesem Datum für Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden Steuerabsetzbeträge in Höhe von 50% auf Ausgaben bis zu 96.000 Euro (anstatt der üblichen 36% auf maximal 48.000 Euro) zuerkannt.

 

Die Zugangsvoraussetzungen, das Ausmaß und die formellen Anforderungen zwecks Inanspruchnahme der beiden Erleichterungen wurden im Laufe der letzten Jahre mehrfach geändert. In der Anlage übermitteln wir Ihnen daher wiederum eine Überarbeitung unseres Leitfadens zu den beiden Steuerbegünstigungen, aktualisiert um die Änderungen in den letzten Monaten.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-44-23.11.12 Steuerbegünstigungen Wiedergewinnungen