Mit Art. 3 der G.V. 50/2022 ist im letzten Mai eine Steuergutschrift für den Ankauf von Dieseltreibstoff im 1. Quartal 2022 zu Gunsten von Autotransportunternehmen auf Rechnung Dritter eingeführt worden. Die notwendigen Durchführungsbestimmungen wurden mit zwei Verordnungen vom 13. Juli 2022 und vom 29. Juli 2022 erlassen. Über bislang drei Ausgaben hat das zuständige Ministerium für Infrastrukturen und Mobilität gemeinsam mit der Zollagentur auch eine Reihe von Fragen (sog. FAQs) zur Förderung veröffentlicht.
Der Steuerbonus betrifft durch Rechnungen belegten Treibstoffkosten des 1. Quartals 2022. Er beträgt 28% der Kosten abzüglich MwSt. Begünstigt ist der Ankauf von Treibstoff für Fahrzeuge mit einer Nutzlast ab 7,5 Tonnen, und die Fahrzeuge müssen zumindest in der Schadstoffklasse Euro 5 angehören. Allgemein werden Eingangsrechnungen mit Ausstellungsdatum im 1. Quartal 2022 anerkannt, also ohne Berücksichtigung des jeweiligen tatsächlichen Lieferdatums.
Gefördert wird der Ankauf von Treibstoff in Italien durch hier ansässige Unternehmen bzw. durch italienische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen. Dabei werden aber auch die Rechnungen ausländischer Unternehmen für Treibstofflieferungen in Italien (z. B. durch UTA oder DKV) anerkannt; zumal in diesen Fällen die verlangten Kenndaten der Eingangsrechnungen aus dem SDI-Portal (Übermittlung elektronischer Rechnungen) fehlen, wurde geklärt, dass bei diesen Auslandsrechnungen die ausländische Rechnungsnummer mit dem Präfix „net-„ anzugeben ist.
Der Antrag ist über eine eigene Plattform der Zollagentur (ADM) zu stellen, und diese Agentur hat jetzt angekündigt, die Plattform ab 12. September 2022 freizuschalten, und zwar unter folgender Adresse www.creditoautotrasportatori.adm.gov.it. Die Plattform soll zwar für einen Zeitraum von 30 Tagen zugänglich bleiben, allerdings gilt für die Zuerkennung der Unterstützung das chronologische Datum der Antragsstellung. Sprich: Sollten die Mittel knapp werden, werden sie jenen gewährt, welche zuerst den Antrag eingereicht haben. Entsprechend empfiehlt es sich, den Antrag umgehend am nächsten Montag zu erstellen!
Die Plattform selbst besteht aus 2 getrennten Bereichen: einem für die Erstellung des Antrages und einem zweiten zur jeweiligen Statuskontrolle des erstellten Ansuchens.
Wichtig: Um Zugriff auf das Portal zu erhalten, muss zuerst eine Identifizierung über SPID, CNS oder CIE erfolgen. Bitte prüfen Sie also im Vorfeld, ob Sie über eines dieser Zugangsinstrumente verfügen.
Der Steuerbonus kann ausschließlich durch Verrechnung über den Vordruck F24 beansprucht werden, ohne die sonst vorgesehenen Obergrenzen für die Verrechnung. Die Förderung zählt nicht zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuern und der Irap. Der Bonus kann mit anderen Förderungen für die gleichen Kosten kumuliert werden, die Förderungen dürfen in ihrer Gesamtheit nur nicht die Kosten übersteigen.
Es handelt sich um eine Staatsbeihilfe, die laut befristetem „Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ gewährt wird (Mitteilung der Kommission 2022/C 131 I/01). Die entsprechenden Mitteilungen an das Verzeichnis der Staatsbeihilfen (RNA) werden vom zuständigen Infrastrukturministerium (MIMS) durchgeführt.
Wir legen diesem Schreiben eine Kurzanleitung der Zollagentur zur Antragsstellung sowie die obgenannten FAQs bei.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider
Anlagen: