Zu diesem Rundschreiben eine Prämisse: Vorankündigungen zu Steuerreformen sollte man grundsätzlich sehr skeptisch gegenüberstehen, denn Vorabinformationen gehören mit zur Fiskalpolitik: Sie sollen mit verhindern, dass im Vorfeld Torschlusspanik ausbricht oder Maßnahmen getroffen werden, die den erwarteten Effekt von Reformen schon im Voraus verpuffen lassen. Fakt ist aber, dass in der Regierung derzeit fieberhaft an einer grundlegenden Steuerreform gearbeitet wird, und Ende Juli soll der Entwurf eines entsprechenden Ermächtigungsgesetzes vorliegen. Hier die Grundzüge der geplanten Neuerungen:
- Die Hebesätze der IRPEF sollen verändert werden; die Vorstellungen bei den Koalitionspartnern gehen hier diametral auseinander. Von einer proportionalen flat tax bis zu einem gleitenden Tarif nach deutschem Muster ist alles dabei; zu erwarten ist aber eine Mehrbelastung insbesondere bei mittleren Einkommen.
- Bei der Unternehmensbesteuerung ist wiederum von einer proportionalen Unternehmenssteuer (IRI) die Rede, wie sie schon vor einigen Jahren eingeführt werden sollte.
- Im Mittelpunkt der Diskussion steht aber die Anhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Insbesondere soll der Hebesatz für Schenkungen und Vererbungen an die Kinder angehoben werden: Der derzeitige Freibetrag von 1 Mio. Euro je Kind soll zwar beibehalten werden, zumindest für Zuwendungen für einen Betrag von mehr als 5 Mio. Euro soll der derzeit geltende Hebesatz aber von 4% auf 20% angehoben werden. Ob sich dieser Vorschlag des PD durchsetzt, darf bezweifelt werden, eine erhebliche Erhöhung gilt aber als sicher, zumal Italien auch im internationalen Vergleich eine sehr niedrige Erbschafts- und Schenkungssteuer hat und dies insbesondere angesichts der hohen Staatsverschuldung kaum gerechtfertigt werden kann.
Und in diesem Zusammenhang unsere Empfehlung: Die Steuern sollten sicher nie der Maßstab für den Zeitpunkt und das Ausmaß einer Betriebsübergabe darstellen. Soweit in einem Unternehmen aber bereits alle wesentlichen Fragen einer Betriebsnachfolge geklärt sind und nur die formelle Umsetzung fehlt, sollte man besser keine Zeit verlieren. Denn derzeit sind Betriebsübergaben im Rahmen der Familie in den meisten Fällen ohne steuerliche Belastung umsetzbar. Und wie immer die anstehenden Reformen ausfallen: Günstiger wird es ganz bestimmt nicht!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider