Steuervorauszahlungen der Kapitalgesellschaften und Körperschaften wird erhöht und auf 10. Dezember 2013 aufgeschoben
Die Regierung hat am letzten Mittwoch eine Gesetzesverordnung genehmigt, die bislang leider noch nicht veröffentlicht worden ist; laut einer Pressemitteilung soll darin aber zur Querfinanzierung der Erleichterungen bei der IMU eine Erhöhung der am Montag fälligen Steuervorauszahlung zu Lasten der IRES-Subjekte (Kapitalgesellschaften und Körperschaften) auf 102,5% vorgesehen werden. Da zu diesem Zweck natürlich eine Neuberechnung der Vorauszahlungen erforderlich ist, wird der Termin für die Zahlung voraussichtlich auf Dienstag, den 10. Dezember 2013,verschoben. Die Verordnung wird voraussichtlich heute im Amtsblatt veröffentlicht werden und umgehend in Kraft treten
In Erwartung dieser Neuerungen bitten wir Sie, die in den letzten Wochen zugesandten Vorauszahlungen vorerst nicht zu tätigen; wir werden Ihnen im Laufe der nächsten Woche einen neuen Vordruck F24 mit der erhöhten Steuervorauszahlung übermitteln, die dann innerhalb 10. Dezember 2013 zu entrichten sein wird.
Sollten Sie die Zahlung bereits getätigt haben, so ist innerhalb 10. Dezember 2013 nur die Differenz zu entrichten, und wir bitten Sie, sich gegebenenfalls mit uns in Verbindung zu setzen, damit der Zahlungsvordruck F24 entsprechend vorbereitet werden kann.
Hinweis: Keine Änderungen ergeben sich nach derzeitigen Mitteilungen in der Fachpresse für Personengesellschaften und natürliche Personen. Hier bleibt als letzter Zahlungstermin Montag, der 2. Dezember 2013, aufrecht, und die zugesandten Zahlungsvordrucke sind nicht zu ändern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-43-29.11.2013 Steuervorauszahlungen Kapitalgesellschaften