Steuerzahlungen Juni 2017
- Fälligkeit der ersten Anzahlung der GIS für 2016
Die erste Vorauszahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das Jahr 2017 ist innerhalb Freitag, den 16. Juni 2017, zu entrichten. Die Gemeinden haben in den letzten Tagen die ausgefüllten Zahlungsvordrucke zugestellt. Die zugesandten Vordrucke sind nur ein Zahlungsvorschlag; der Steuerpflichtige ist selbst verpflichtet, seine Steuerschuld zu bestimmen und eventuell notwendige Korrekturen vorzunehmen.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine wesentlichen Änderungen bis auf den Absetzbetrag für die Hauptwohnung. Bekanntlich ist die Hauptwohnung, im Unterschied zur IMU auf dem restlichen Staatsgebiet, in Südtirol nicht von der GIS befreit, zum Ausgleich wird aber ein Absetzbetrag gewährt, der ungefähr der Steuer einer Wohnung der Katasterkategorie A/2, Klasse 1, bestehend aus zehn Räumen, erhöht um 30%, entspricht. Die Absetzbeträge sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und liegen zwischen 520 Euro und 2.000 Euro.
Vorsicht ist insbesondere in allen Fällen angebracht, wo besondere Erleichterungen beansprucht werden sollen: Hier sind die jeweiligen gemeindespezifischen Verordnungen zu studieren, denn vielfach ist es notwendig, zeitgerecht einschlägige Anträge an die Gemeinde zu richten.
- IMU und TASI
Zu beachten ist weiteres, dass für Liegenschaften auf dem restlichen Staatsgebiet innerhalb 16. Juni 2017 noch die IMU und die Immobiliensteuer TASI (Steuer für sogenannte unteilbare Dienste) zu entrichten sind. Insbesondere die TASI ist in vielen Gemeinden auch für angemietete Liegenschaften geschuldet, wobei oft der Aufwand für die mühsame Suche von Gemeindeverordnungen und Zahlungsvorschriften höher ist als die Steuer selbst.
Wichtig: Die Hauptwohnung ist außerhalb Südtirols von der IMU befreit; die TASI ist hingegen vielfach aber geschuldet.
Vorsicht: Außerhalb Südtirols werden i. d. R. keine Zahlungsvordrucke zugestellt; die Steuer ist aber trotzdem zu entrichten.
- Steuerzahlungen für 2016 IRPEF, IRES, IRAP und Mehrwertsteuer
Alle Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der Steuererklärung für 2017 sind heuer erst am 30. Juni 2017 und mit einem Aufschlag von 0,4% am Montag, den 31. Juli 2017, fällig. Innerhalb der genannten Termine sind die Ertragsteuern IRES und IRPEF , die Wertschöpfungssteuer IRAP und die entsprechenden Vorauszahlungen, die etwaige MwSt-Schuld aus der Jahreserklärung (soweit nicht im März entrichtet) sowie die verschiedenen Ersatzsteuern (z.B. für Aufwertung) und Abgaben (z.B. Handwerkerversicherung, Kaufleuteversicherung, Handelskammergebühr), deren Fälligkeiten an jene der Einkommensteuern gebunden sind, zu entrichten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-27-10.06.2017 Steuerzahlungen