Der Superbonus von 110% ist bekanntlich mit Jahresende 2023 ausgelaufen; in bestimmten Fällen kann er aber auch noch 2024 und 2025 in einem verminderten Ausmaß von zunächst 70% und dann 65% beansprucht werden. Hier ein Überblick:
Anrecht auf den verlängerten Superbonus haben Kondominien, natürliche Personen, welche Eigentümer oder Miteigentümer von Wohngebäuden mit 2 – 4 Wohneinheiten sind, Onlus-Vereinte, Volontariatsvereine und soziale Vereine. Ausgeschlossen sind 2024 und 2025 Eigentümer von Einfamilienhäusern.
Auch das Wohnbauinstitut und Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum haben noch Anrecht auf den verlängerten Superbonus, sofern sie Inhaber von Wohnungen in Kondominien sind.
Der Steuerabsetzbetrag beträgt 70% der in der Zeit zwischen dem 1. Jänner 2024 und dem 31. Dezember 2024 getragenen Ausgaben und 65% der in der Zeit zwischen dem 1. Jänner 2025 und dem 31. Dezember 2025 getragenen Ausgaben.
Zumal in der Zwischenzeit die Abtretungsmöglichkeiten von Steuerguthaben und der Nachlass in den Rechnungen stark eingeschränkt worden sind, können natürliche Personen mit einem bereinigten Einkommen von maximal 15.000 Euro für die Ausgaben in der Zeit zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Oktober 2024 um einen Verlustbeitrag für den Steuerabsetzbetrag ansuchen, u. a. unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten zum 31. Dezember 2023 für zumindest 60% des Bauvorhabens ausgeführt waren.
Die Kriterien für die Gewährung der Beihilfe wurden mit Verordnung vom 6. August 2024 festgelegt, und mit einer Verordnung vom 18. September 2024 wurden unlängst auch die Gesuchsvordrucke veröffentlicht. Der entsprechende Antrag muss innerhalb 31. Oktober 2024 gestellt werden. Die Beihilfe kann maximal auf Kosten von 96.000 Euro gewährt werden. Auf Staatsebene sind für diese Maßnahme allerdings äußerst bescheidene 16.441.000 Euro vorgesehen; man darf sich also keine große Unterstützung erwarten.
Während für die Steuerabsetzbeträge beim „Superbonus“ bis 2023 eine Aufteilung auf 4 bis 5 Jahre vorgesehen war, gilt für die Absetzbeträge der Jahre 2024 und 2025 die Aufteilung auf 10 Jahre.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider