Am Freitag, den 16. August 2024, hat das Ministerium für Unternehmen und das Made in Italy (MIMIT) auch mit Rundschreiben Prot. Nr. 0025877 den versprochenen Leitfaden zum Transitionsplan 5.0 veröffentlicht. Die Grundsätze dieser neuen Förderung haben wir u. a. mit unserem letzten Rundschreiben Nr. 30/2024 aufgezeigt, dem wir auch den Leitfaden des GSE für die diversen Meldungen beigelegt haben. Dem heutigen Rundschreiben legen wir nun den 192 Seiten umfassenden Leitfaden des Ministeriums bei, worin auf zahlreiche Details der neuen Förderung eingegangen wird. Und es muss vorweggenommen werden: Angesichts der Komplexität wird am Ende jedes Investitionsvorhaben einzeln geprüft werden müssen.
Die wichtigsten Punkte, welche im vorliegenden Rundschreiben erörtert werden, sind:
- Ermittlung der notwendigen Energieeinsparung mit Bezug auf einzelne Produktionsverfahren und mit Bezug auf die gesamte Niederlassung; hier werden insbesondere Anleitungen zur Abgrenzung des Produktionsverfahrens und weiters des „interessierten Verfahrens“ erteilt, wobei im Extremfall bereits eine einzelne Maschine für ein eigenständiges Verfahren stehen kann, wenn ein autonomer Input und Output nachgewiesen werden können. Dieser Teil des Leitfadens ist sicher für jeden Fall analytisch zu studieren;
- der Leitfaden enthält sodann auch eine Reihe von Rechenbeispielen zur Ermittlung der notwendigen Energieeinsparung, und dieser Teil wird vor allem die Techniker interessieren, welche die Bescheinigungen „ex-ante“ und „ex-post“ erstellen müssen;
- sodann werden die Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zum Eigenverbrauch erläutert, und hier dürfte vor allem das Kapitel über die Photovoltaikanlagen interessieren, wo insbesondere nur Module aus europäischer Produktion anerkannt werden. Wir können nur tunlich empfehlen, die im Leitfaden angeführten technischen Anforderungen und auch die Anforderungen über den Eigenverbrauch genau zu überprüfen, bevor ein Auftrag erteilt wird;
- schließlich sollten laut Inhaltsverzeichnis auch Erläuterungen zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltschäden (sog. DNSH) beigesteuert werden. In der Tat bringt der Leitfaden hierzu aber keine neuen Erkenntnisse und verweist auf eine weitere Durchführungsbestimmung, welche in den nächsten Tagen erlassen werden sollte. Dieser Punkt betrifft alle Unternehmen, welche besondere Belastungen für die Umwelt mit sich bringen;
- das Rundschreiben enthält schließlich praktische Hinweise für die Voranmeldungen und weiteren notwendigen Meldungen sowie über die zu erwartenden Kontrollen;
- schließlich werden anhand von mehreren Rechenbeispielen die zusehenden Steuergutschriften aufgezeigt.
Das Ministerium kündigt schließlich an, dass mit einem weiteren Rundschreiben spezifische Detailfragen geklärt werden sollen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider
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