Gut Ding braucht gut Weil. Das anfangs März 2024 unter dem Schlagwort „Transizione 5.0“ mit G.V. Nr. 19/2024 erlassene Förderpaket zur Unterstützung der Digitalisierung und der Energieeinsparung bei Unternehmen ist endlich operativ. Vorweg ist anzumerken: Die Aktion ist absolut lobenswert; die verzögerte Umsetzung hat aber einschlägige Investitionen über fast ein halbes Jahr blockiert! Gestern, am 6. August 2024, wurden im Amtsblatt endlich die notwendigen Durchführungsbestimmunen veröffentlicht, wie wir sie ihnen bereits mit Rundschreiben Nr. 26 vor einigen Wochen im Entwurf übermittelt haben und die keine erkennbaren Änderungen mehr erfahren haben. Und mit einer zusätzlichen Verordnung vom gestrigen Tag wurde verfügt, mit 7. August 2024, 12.00 Uhr, das Portal beim GSE, über welches alle Meldungen für die Beihilfe erfolgen müssen, freizuschalten. Noch ausständig ist ein längst angekündigtes Rundschreiben für die praktische Umsetzung der Förderungen.
Wesen der neuen Förderung:
Zunächst nochmals ein kurzer Überblick über das Wesen der Förderung: Im Wesentlichen werden Unternehmen (nicht auch Freiberufler!) über eine Steuergutschrift unterstützt, die im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 Neuinvestitionen tätigen, welche zu Energieeinsparungen von zumindest 3% auf Betriebsebene oder von zumindest 5% beim jeweiligen Produktionsprozess führen. Insgesamt werden rund 6,3 Milliarden Euro für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt, um bei in Italien ansässigen Unternehmen bzw. Betriebsstätten
- Investitionen in die Energieeinsparung zu unterstützen,
- die Eigenproduktion und den Eigenverbrauch nachhaltiger Energien zu fördern, insbesondere durch Photovoltaikanlagen (ausgenommen allerdings die Biomasse) zu fördern und
- die hierfür notwendige Weiterbildung der Mitarbeiter zu unterstützen. Im Wesentlichen werden Investitionen in Güter der Kategorie 4.0 (Anlagen A und B G. 232/2016), Neuinvestitionen in die Produktion erneuerbarer Energien und Weiterbildungskosten (bis zu 10% der Investitionen) zugelassen. Die Förderungen selbst sind degressiv nach der Höhe der Investitionssumme und abhängig vom Grad der Energieeinsparung.
Klasse Energieeinsparung |
Bis zu 2,5 Mio. Euro | Von 2,5 Mio. bis 10 Mio. Euro | Von 10 Mio. bis 50 Mio. Euro |
Klasse I |
35% | 15% | 5% |
Klasse II |
40% | 20% | 10% |
Klasse III |
45% | 25% | 15% |
Die obgenannten Fördersätze enthalten bereits die etwaigen Steuergutschriften, die für die Jahre 2023 – 2025 für die allgemeinen Investitionen im Bereich Industrie 4.0 zustehen. Zur Erinnerung: Für Investitionen bis zu 2,5 Mio. Euro im Bereich Industrie 4.0 steht derzeit eine Steuergutschrift von 20% zu; diese kann nun im Extremfall auf 45% erhöht werden.
Die Energieklassen unterscheiden sich nach der Höhe der Energieeinsparung und danach, ob sie die gesamte Niederlassung oder einzelne Produktionsprozesse betreffen:
Klasse I |
Klasse II |
Klasse III |
|
Höhe Energieeinsparung in gesamter Niederlassung |
> 3% | > 6% |
> 10% |
Höhe Energieeinsparung in Produktionsprozessen |
> 5% |
> 10% |
> 15% |
Die Steuergutschriften können ausschließlich über den Vordruck F24 über 5 Jahresraten verrechnet werden.
Was die Zulassungsvoraussetzungen anbelangt, so verweisen wir vorerst auf die zugesandten Durchführungsbestimmungen. Detailfragen können sicher erst geklärt werden, sobald auch das einschlägige Rundschreiben veröffentlicht ist.
Die Förderungen sind, wo wie jene im Bereich Industrie 4.0, mit anderen Beihilfen kumulierbar, sofern es sich nicht um EU-Gelder handelt, die Förderungen dürfen kumuliert aber 100% der Kosten nicht übersteigen.
Die nächsten Schritte:
1. Zunächst ist es notwendig sein, sich auf der „Area Clienti“ der Körperschaft GSE zu registrieren, weil alle Meldungen bekanntlich über diese Körperschaft vorgenommen werden müssen. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, ist registriert und kann daher über seine Position eintreten. Andernfalls ist unbedingt eine neue Position zu eröffnen.
2. Sodann ist auf der Homepage des GSE eine notwendige Voranmeldung zu machen, und zwar über den SPID-Zugang. Es ist also auch notwendig, einen solchen Zugangsschlüssel für die digitale Identität zu aktivieren, um die Voranmeldung erstellen zu können. In der Voranmeldung sind die geplante Investition und die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen. Das entsprechende Verfahren ist seit 7. August 2024, 12.00 Uhr, aktiviert. Mit Einreichung der Voranmeldung muss man auch im Besitz der einschlägigen Energiebescheinigung „ex ante“ sein, erstellt durch einen anerkannten Techniker.
Die Körperschaft GSE führt eine formelle Kontrolle der Voranmeldung in Hinblick auf Vollständigkeit und anerkannte Kosten durch und sollte dann die Annahme dieser Voranmeldung bestätigen.
3. Innerhalb von 30 Tagen ab der Annahme der Voranmeldung ist dem GSE eine weitere Mitteilung zu schicken, und zwar über die durchgeführten Bestellungen bei den jeweiligen Lieferanten und Auftragnehmern nebst Nachweis einer Anzahlung von zumindest 20%. Bleibt festzuhalten, dass die entsprechende Prozedur auf dem GSE-Portal noch nicht aktiv ist.
4. Nach Abschluss der Investition ist dem GSE abermals eine Meldung zu übermitteln, dann mit der zertifizierten Endabnahme. Letzter Termin für diese Meldung ist nach heutigem Stand der 28. Februar 2026, und dieser Meldung ist wiederum eine Bescheinigung „ex post“ eines zugelassenen Technikers über die tatsächliche Energieeinsparung beizulegen.
Die Körperschaft GSE hat einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht, wo in Flussidagrammen der gesamte Meldeprozess auf 28 Seiten erläutert wird. Wir legen diesen unter Anlage A) bei.
Allgemeine Überlegungen
Für die gesamte Aktion sind in den Jahren 2024 und 2025 6,3 Milliarden Euro im Haushalt vorgesehen, wobei pro Unternehmen maximal 50 Mio. Euro an Kosten zulässig sind, wie in der obigen Tabelle aufgezeigt. Angenommen, dass mehrere Großunternehmen die Obergrenzen erreichen werden, dürften die Mittel sehr bald erschöpft sein. Und weiter: Die Körperschaft GSE bearbeitet die Anträge nach der chronologischen Reihenfolge der Antragsstellung. Das heißt: Wer zu spät kommt, der wird wahrscheinlich leer ausgehen.
Vor diesem Hintergrund kann nur empfohlen werden, umgehend die Voranmeldung zu erstellen. Auf der Homepage des GSE sind unter der nachstehenden Adresse weitere Anleitungen und Vordrucke abrufbar:
https://www.gse.it/documenti_site/Documenti%20GSE/Archivio/istruzioni_operative_TR5.pdf
Kritisiert werden muss, dass eine so wichtige Maßnahme zunächst über Monate verzögert wird, dann aber gerade vor den Augustferien, wo viele Unternehmen geschlossen haben, operativ wird.
Sabatini-Förderung:
Wichtig: Die Förderungen „Tansizione 5.0“ sind mit den Beihilfen für Finanzierungskosten im Rahmen des sog. „Sabatini“-Gesetzes kumulierbar. Und bei beiden Fördermaßnahmen ist es notwendig, den Antrag vor Beginn der Investition (also vor Erteilung eines verbindlichen Auftrages) zu stellen. Es wird also unbedingt notwendig sein, die beiden Anträge parallel einzureichen, damit nicht widersprüchliche Angaben über den Beginn der Investition getätigt werden.
Über die genauen technischen Anforderungen an die Investition und die Berechnung der Energieeinsparung und andere subjektive und sachliche Voraussetzungen zu informieren, macht sicher erst Sinn, wenn auch das eingangs erwähnte Rundschreiben vorliegt. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
Vorweggenommen darf aber werden, dass ähnlich wie bei der Förderung Industrie 4.0 verlangt wird, dass auf den Eingangsrechnungen ein einschlägiger Verweis auf die Förderung verlangt wird, und zwar: „Art. 38 D.L. 19/2024“.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: