Verrechnung Energiebonus in F24 3. Quartal 2022 – neue Zahlungsschlüssel

Mit Verordnung Nr. 49/E vom 16. September 2022, veröffentlicht leider erst am Abend, als die Zahlungen für August schon durchgeführt waren, hat die Agentur der Einnahmen die Zahlungsschlüssel veröffentlicht, mit welchen die Steuergutschriften zur Minderung der Teuerungen bei Strom und Gas im 3. Quartal 2022 im Vordruck F24 beansprucht werden können:

6968: Steuergutschrift zu Gunsten der stromintensiven („imprese einergivore“) Unternehmen für den Verbrauch im 3. Quartal 2022;

6969: Steuergutschrift zu Gunsten der gasintensiven („imprese gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch im 3. Quartal 2022;

6970: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht stromintensiven („imprese non energivore“) Unternehmen im 3. Quartal 2022;

6971: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht gasintensiven („imprese non gasivore“) Unternehmen im 3. Quartal 2022;

6972: Steuergutschrift für den Ankauf von Treibstoff durch landwirtschaftliche Unternehmen und Fischereibetriebe im 3. Quartal 2022

Über die Zulassungsvoraussetzungen und die Berechnung der Gutschriften und insbesondere über die unterschiedlichen Förderungen von strom- und gasintensiven Unternehmen haben wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 35/2022 informiert. Wie mitgeteilt, müssen die zustehenden Gutschriften, bei anderweitigem Verfall, innerhalb Jahresendes verrechnet und genutzt werden.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider