Rundschreiben Nr. 29/2019
Bozen, 24. Juli 2019
Wie mitgeteilt, ist im Zuge der Ratifizierung der sog. „Wachstumsverordnung“ unter anderem die Frist für die Abfindung der verfallenen Zahlungsbescheide neu eröffnet und bis 31. Juli 2019 verlängert worden. Es handelt sich um Zahlungsbescheide, die von der Steuereinhebungsstelle ADER verwaltet werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten:
- Der Anwendungsbereich ist im Vergleich zur Fälligkeit am 30. April 2019 unverändert geblieben, entsprechend spricht man auch nicht von einer Neuauflage, sondern nur von einer Fristverlängerung der sog. „Rottamazione-ter“. Die Verschrottung darf für Steuerzahlkarten beantragt werden, welche in der Zeit vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2017 der Einhebungsstelle zum Inkasso übergeben worden sind.
- Umgekehrt ist der Antrag für alle Zahlkarten ausgeschlossen, für welche schon in der Vergangenheit ein entsprechendes Abfindungsgesuch gestellt worden ist.
- Die Begünstigung besteht nach wie vor darin, dass die Steuern oder Beiträge zur Gänze bezahlt werden müssen, während auf Strafen und Zinsen verzichtet wird.
Wer die Erleichterung beanspruchen will, muss innerhalb 31. Juli 2019 einen Antrag an die Einhebungsstelle richten, und zwar unter Verwendung des neuen Vordrucks DA-2018-R, welcher von der Internetadresse www.agenziaentrateriscossione.gov.it heruntergeladen werden kann. Die Vorlage kann mittels PEC, mittels persönlicher Abgabe am Schalter oder mittels des Dienstes „Fai D.A. te“ erfolgen. Über diesen Dienst sind auch Abfragen über behängende Steuerzahlkarten möglich, sollte man Zweifel haben, Zahlkarten u. U. verloren zu haben.
Die geschuldeten Steuern können entweder in einmaliger Zahlung am 30. November 2019 oder aber in 17 gleichen Raten, fällig innerhalb November und dann jeweils innerhalb Februar, Mai, Juli und November eines jeden Jahres hin bis Ende 2023 entrichtet werden. Für diese Ratenzahlung werden aber Zinsen in Höhe von 2% verlangt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider