Versicherungsbeiträge für Handelsagenten

Die Einzahlungstermine werden nachstehend angeführt:

20.02.2018 Zahlung der ENASARCO - Beiträge für das 4. Quartal 2017.

Achtung: Die Aufstellung („Distinta“) muss über das Internet (www.enasarco.it) erstellt werden. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber bei der ENASARCO registriert ist und bei seiner Bank einen Abbuchungsauftrag (RID) unterschreibt bzw. über MAV einzahlt.

31.03.2018 (aber nicht vor dem 01.03.2018) Einzahlung der Beiträge auf den Abfertigungsfond (FIRR), berechnet auf die Provisionen 2017. Die Aufstellung („Distinta“) wird über Internet (www.enasarco.it) erstellt. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt.

20.05.2018 Zahlung der ENASARCO - Beiträge für das 1. Quartal 2018. Die Aufstellung („Distinta“) wird über Internet (www.enasarco.it) erstellt. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt.

20.08.2018 Zahlung der ENASARCO - Beiträge für das 2. Quartal 2018. Die Aufstellung („Distinta“) wird über Internet (www.enasarco.it) erstellt. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt.

20.11.2018 Zahlung der ENASARCO - Beiträge für das 3. Quartal 2018. Die Aufstellung („Distinta“) wird über Internet (www.enasarco.it) erstellt. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt.

20.02.2019 Zahlung der ENASARCO - Beiträge für das 4. Quartal 2018. Die Aufstellung („Distinta“) wird über Internet (www.enasarco.it) erstellt. Die errechneten Beträge werden vom Bank-Kontokorrent abgebucht bzw. über MAV eingezahlt.

Die Beitragssätze werden wie folgt berechnet (Die angeführten Werte beziehen sich z.T. auf das Jahr 2017):

ENASARCO

(Berechnung der Beiträge für Pflicht-fürsorge für Vertre-ter)

Für die Vertreter in Form von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen an die Stiftung ENASARCO 16,00% der entrichteten Provisionen als Beitrag („contributi di previdenza“) eingezahlt werden. Eine Hälfte des Betrages geht zu Lasten des Vertreters (und wird ihm bei Bezahlung der Rechnung abgezogen), die andere Hälfte geht zu Lasten des Auftraggebers.
Die Beiträge für die Fürsorge („contributi di assistenza“) für Vertreter die ihr Mandat in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben betragen 4,00%. Davon entfallen 3,00% auf den Auftraggeber und 1,00% sind zu Lasten des Vertreters.
Für das Jahr 2018 finden die folgenden Höchstbeiträge Anwendung:

  • Monomandatar: Euro 37.500,00, Höchstbetrag also 6.000,00 Euro;
  • Plurimandatar: Euro 25.000,00, Höchstbetrag also 4.000,00 Eur

Es gelten die folgenden Mindestbeiträge. Sie betragen:

  • Monomandatar: Euro 836,00;
  • Plurimandatar: Euro 418,00.

Innerhalb der oben angeführten Termine müssen bei der ENASARCO ebenfalls die Daten der eingezahlten Beträge gemeldet werden (bisher „distinta“). Diese erfolgt über das Internet; die Bezahlung erfolgt über Bankeinzug oder MAV. Nähere Details finden Sie auf der Seite (www.enasarco.it).
Für Vertreter in Form von Kapitalgesellschaften gelten für das Jahr 2018 die folgenden Regeln für die Berechnung der Beiträge:

FIRR

(Abfindung für Vertreter bei Auflösung des Mandats)

Für Vertreter muss jedes Jahr eine Abfindung berechnet und rückgestellt werden. Diese wird ebenfalls an die Stiftung ENASARCO bezahlt. Die FIRR-Beiträge gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Der FIRR-Beitrag wird wie folgt berechnet:

MONOMANDATAR:

Beitragssatz Provision von € bis €
4% 0,00 12.400,00
2% 12.400,01 18.600,00
1% 18.600,01 und darüber

PLURIMANDATAR:

Beitragssatz Provision von € bis €
4% 0,00 6.200,00
2% 6.200,01 9.300,00
1% 9.300,01 und darüber

Microsoft Word - R-08-12.01.2018 Anl. 4 Handelsagenten 2018

Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis im Laufe des Jahres, so wird die Grundlage
für die Berechnung der Beiträge an die Dauer im Verhältnis zum Jahr angepasst.

Der FIRR muss auf Basis der im Vorjahr ausgezahlten Provisionen innerhalb 31. März
2018
(für das Geschäftsjahr 2017) online über die ENASARCO Seite berechnet werden
und mittels MAV oder RID eingezahlt werden.

Für weitere Details stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.