Beihilfen des Landes an Kleinunternehmer wegen Covid-19-Pandemie

Auf der Homepage des Landes sind heute endlich die seit Wochen angekündigten Beihilfen für Kleinunterunternehmen mit nicht mehr als 5 Mitarbeitern angekündigt worden. Die Gesuchsvorlagen selbst sind leider immer noch ausständig, aber zumindest werden Umfang der Förderung und Zugangsvoraussetzungen geklärt, und es wird auch darüber informiert, dass der Antrag nur digital gestellt werden kann und dass es daher unbedingt notwendig ist, zuvor eine sog. SPID-Adresse anzulegen. Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen über die Beihilfe und über die Anlage der notwendigen SPID-Adresse.

1. Zuschüsse für Kleinunternehmen infolge des Covid-19-Notstandes:

Wir übernehmen nachstehend die wesentlichen Anleitungen, wie sie von der Autonomen Provinz Bozen heute online gestellt wurden.

1.1.Zugangsvoraussetzungen

Die Zuschüsse sind für folgende Sektoren bestimmt: Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe

Begünstigte: Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine Tätigkeit ausüben

Notwendige Voraussetzungen:

  1. Die Tätigkeit ist vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen worden.
  2. Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein besteuerbares Einkommen von maximal 50.000,00 € erzielt, 85.000,00 € für Gesellschaften mit mehr als ein Gesellschafter und Familienunternehmen.
  3. Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von mindestens 10.000,00 € erreicht.
  4. Im Jahr 2019 wurden maximal fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (in Jahresarbeitseinheiten - JAE - auf das gesamte Unternehmen angegeben. Umfasst die Angestellten, für das Unternehmen tätige Personen, mitarbeitende Eigentümer sowie Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit im Unternehmen ausüben. Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen).
    Hinweis: Bitte diese Voraussetzung mit größter Sorgfalt prüfen, um hinterher böse Überraschungen zu vermeiden!

Das besteuerbare Einkommen entspricht:

  • Bei Einzelunternehmen der Gesamtsumme der besteuerbaren Einkommen laut den jeweiligen Übersichten zur Einkommensermittlung aus kontinuierlich ausgeübter freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit (Übersichten RG, RE, RF und LM).
  • Bei Gesellschaften das besteuerbare Gesamteinkommen zuzüglich der in Abzug gebrachten Co.co.co. Vergütungen der Gesellschafter.
  • Für Unternehmen, welche die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2019 begonnen haben, wird eine Schätzung des im Jahre 2019 erzielten Einkommens herangezogen

Weitere Voraussetzungen:

  • Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20% Umsatzrückgang stattfindet.
  • Der Umsatz entspricht der Summe der ausgestellten Rechnungen, Belege, Quittungen und Tagesinkassi - alle unabhängig vom Inkasso.
  • Für Antragsteller, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben: kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich. Sie müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 1.000,00 € pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben.

1.2.Höhe der Beihilfe:

  • 3.000,00 € für Antragsteller, welche die Tätigkeit im Jahre 2019 begonnen haben;
  • 5.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben;
  • 7.500,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen beschäftigt haben;
  • 10.000,00 € für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als vier und bis zu fünf Personen beschäftigt haben.

2. SPID-Adresse

Die Ansuchen können vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens selbst, oder auch von einer dazu delegierten Person eingereicht werden. In beiden Fällen ist es aber notwendig, im Vorfeld eine SPID-Adresse anzulegen, da ggf. auch die Vollmacht an einen Dritten (z. B. an unser Büro) offensichtlich nur anhand einer SPID-Adresse erteilt werden kann. Sollten Sie noch keine solche Adresse haben (sie ist z. B. auch für die Schulanmeldungen der Kinder notwendig), so empfehlen wir Ihnen, umgehend diese Adresse anzulegen. Alle hierfür notwendigen Schritte finden Sie im Bürgernetz auf myCIVIS unter "Meine Dienste".